Gäste unter 18 Jahren

Jugendschutz auf dem Juicy Beats Festival
Auf dem Juicy Beats Festival gilt das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG). Damit alles sicher abläuft, gelten für Jugendliche je nach Alter unterschiedliche Regeln:
Personen unter 14 Jahren
Zutritt zum Festivalgelände ist nur erlaubt mit:
- Ausgefülltem „Muttizettel“
- Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte oder personensorgeberechtigte Person
Camping: Übernachtung auf dem Campingplatz ist nicht erlaubt.
Personen unter 16 Jahren
Zutritt zum Festivalgelände nach 22 Uhr ist nur erlaubt mit:
- Ausgefülltem „Muttizettel“
- Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte oder personensorgeberechtigte Person
Camping: Übernachtung auf dem Campingplatz ist nicht erlaubt.
Personen von 16 bis 17 Jahren
Zutritt zum Festivalgelände nach 0 Uhr ist nur erlaubt mit:
- Ausgefülltem „Muttizettel“
- Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte oder personensorgeberechtigte Person
Camping: Ab 16 Jahren ist das Campen auf dem Festivalgelände erlaubt.
Wir bitten die Erziehungsberechtigten von minderjährigen Besuchenden sich im Vorfeld über die auftretenden Künstler*innen zu informieren und die Auswahl an Besuchen der Auftritte individuell auf die minderjährige Person anzupassen.
Was ist ein „Muttizettel“?
Ein „Muttizettel“ ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, mit der eine volljährige Person (mindestens 18 Jahre alt) vorüber
gehend die Aufsichtspflicht übernimmt.
Hier geht’s zum Formular (Muttizettel)
Was wird zusätzlich zum Muttizettel benötigt?
- Eine Kopie des Ausweises der erziehungsbeauftragten Person (die den Muttizettel unterschrieben hat)
- Der Ausweis eines Elternteils (personensorgeberechtigte Person)
- Der eigene Schüler- oder Personalausweis
Wer darf die Aufsicht übernehmen?
Personensorgeberechtigte Person:
In der Regel sind dies die Eltern oder gesetzliche Vormünder. Sie haben das gesetzliche Sorgerecht.
Erziehungsbeauftragte Person:
Eine volljährige Person (mindestens 18 Jahre alt), der die Eltern schriftlich die Aufsicht übertragen haben – über das ausgefüllte Muttizettel-Formular.
Wichtiger Hinweis:
- Es gibt keine gesetzlich festgelegte Höchstzahl an Jugendlichen, die von einer Aufsichtsperson betreut werden dürfen.
- Wir empfehlen jedoch, höchstens 3 Jugendliche pro Aufsichtsperson, um eine verantwortungsvolle Betreuung sicherzustellen.
- Die Aufsichtsperson übernimmt die volle Verantwortung und kann im Ernstfall rechtlich zur Rechenschaft gezogen werden.
Alkohol und Jugendschutz
- Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keinen branntweinhaltigen Alkohol oder entsprechende Mixgetränke konsumieren (§9 JuSchG).
- Dieses Verbot gilt sowohl auf dem Campingplatz als auch auf dem Festivalgelände.